War es das jetzt? Am 11.01.2013 teilte die Stadt auf unsere Nachfrage mit, dass auf dem Grundstück des Parkplatzes Hefehof drei Bäume (Kugelrobinien) gepflanzt worden sind.
Die Sachlage stellt sich derzeit so da, wie auf den Fotos unten zu sehen ist.
Deutlich zu sehen ist, dass der erste Stützpfahl eines geplanzeten Baumes im Parkrangierverkehr bereits angefahren ist. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Zweifel, ob mit diesen nachträglichen Pflanzmaßnahmen die Bedingungen des Bebauungsplanes eingehalten worden sind.
Hier nochmals:
a) Der Auszug aus dem Bebauungsplan zu Punkt 3.4 (Grünfestsetzungen) "Mit den Grünfestsetzungen sollen künftig trotz der hohen Ausnutzung im Plangebiet Verbesserungen erreicht werden. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an ein stark gewerblich geprägtes Areal, das bereits einen hohen Versiegelungsgrad aufweist. Zur Verbesserung der Situation ist daher aus städtebaulicher Sicht zumindest eine Auflockerung der Stellplatzanlagen erforderlich. Durch die festgesetzten Baumraster soll diese städtebauliche Zielsetzung sichergestellt werden.
Der in den östlichen Randbereichen festgesetzte Pflanzstreifen soll eine Abschirmung zu den angrenzenden Wohngebieten bewirken.
Zusätzlich werden 3 Bäume in Richtung des Hastenbecker Weges als Solitäre festgesetzt, um einen
Ausgleich für die ohne Zustimmung gerodeten im Ursprungsplan festgesetzten Bäume zu schaffen
und um eine Abschirmung in Richtung des Hastenbecker Weges zu erzielen."
b) Punkt 3.5 (Maßnahmen zur Minimierung von Bodenversiegelungen): "Um eine weitestgehende Versickerung des im Plangebiet anfallenden Regenwassers zu erreichen, wurde wie bisher die Versiegelung für Befestigungen von Stellplatzanlagen und deren Zufahrten begrenzt."
In der Begründung zu den Bebauungsplan heißt es:
3.4 Grünfestsetzungen
"Mit den Grünfestsetzungen sollen künftig trotz der hohen Ausnutzung im Plangebiet Verbesserungen erreicht werden. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an ein stark gewerblich geprägtes Areal, das bereits einen hohen Versiegelungsgrad aufweist. Zur Verbesserung der Situation ist daher aus städtebaulicher Sicht zumindest eine Auflockerung der Stellplatzanlagen erforderlich. Durch die festgesetzten Baumraster soll diese städtebauliche Zielsetzung sichergestellt werden. Der in den östlichen Randbereichen festgesetzte Pflanzstreifen soll eine Abschirmung zu den angrenzenden Wohngebieten bewirken.
Zusätzlich werden 3 Bäume in Richtung des Hastenbecker Weges als Solitäre festgesetzt, um einen Ausgleich für die ohne Zustimmung gerodeten im Ursprungsplan festgesetzten Bäume zu schaffen und um eine Abschirmung in Richtung des Hastenbecker Weges zu erzielen."
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden unter Punkt 2 aussagen zu Gliederung der Stellplätze, zur Art der Pflanzfläche sowie die Art der zu pflanzenden Bäume bestimmt.
Wir haben daher die Stadt nochmals angeschrieben und um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die im Bebauungsplan mit den Grünfestsetzungen vorgegebenen Bestimmungen mit dieser Art der Bauausführung so rechtmäßig ist.